33-Jähriger wegen Würgeangriff schuldig gesprochen
Kantonsgericht Schaffhausen
Heute hat sich ein 33-jähriger Schweizer vor dem Schaffhauser Kantonsgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Gefährdung des Lebens vor und beantragt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten.
In einer Nacht im Oktober 2018 soll der Beschuldigte eine Bekannte derart stark und lange in den Schwitzkasten genommen haben, dass er in Kauf genommen habe, sie schwer zu verletzen oder gar zu töten. Der Beschuldigte liess heute vor Gericht über seinen Verteidiger verlauten, dass er die Bekannte zwar in den Schwitzkasten genommen habe, aber ohne die Absicht, sie zu verletzen. Die Bekannte und er hätten sich gegenseitig angegriffen. Deshalb fordert der Verteidiger einen Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens.
Wie die Staatsanwaltschaft ist dann aber auch das Kantonsgericht Schaffhausen zum Schluss gekommen, dass sich der Beschuldigte der Gefährdung des Lebens schuldig gemacht hat. Das Gericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird allerdings zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.