Chroobach-Windräder: Obergericht entscheidet gegen Hemishofen
Stein-Diessenhofen
Das Schaffhauser Obergericht hat in einem Rechtsstreit um die geplanten Windräder auf dem Chroobach einen Entscheid gegen die Gemeinde Hemishofen gefällt. Es ging um die Frage nach den Zuständigkeiten für die Klärung der Umweltverträglichkeit der Windräder. Das Gericht ist der Meinung, das kantonale Baudepartement sei dafür zuständig. Das ist ein Erfolg für die Projektgemeinschaft „Chroobach Windenergie“. Der Projektleiter der geplanten Windräder, Patrick Schenk, zeigt sich deshalb gegenüber Radio Munot erfreut über den Gerichtsentscheid. Nun herrsche Klarheit bei der Zuständigkeit. Optimal wäre, wenn die Windräder in ein bis zwei Jahren gebaut werden könnten, so Schenk weiter. Die vier geplanten Windräder auf dem Chroobach sollen Strom für bis zu 9000 Haushalte produzieren.