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Musikschule Schaffhausen will Anpassung des Musikschulgesetzes für Lohnerhöhungen

08.01.2025

Damit die Musikschule Schaffhausen (MKS) seinen Musiklehrpersonen eine Lohnerhöhung geben kann, muss das Musikschulgesetz angepasst werden. Das sagt der Quästor der Musikschule Schaffhausen Thomas Jaquet. Aktuell sei der Schule aufgrund vom aktuellen Musikschulgesetz die Hände gebunden. Mann wolle die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Schaffhausen nicht noch zusätzlich belasten, so Jaquet. Aktuell zahlen Eltern von Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Schaffhausen 45 Prozent der Semesterkosten. Das sind rund 840 Franken. Der Kanton und die Gemeinden übernehmen zusammen 55 Prozent der Kosten. Die Musikschule Schaffhausen ist mit der Bitte an den Regierungsrat gelangt, das Gesetz anzupassen. Laut Jaquet wurde dies vom Kanton wohlwollend aufgenommen worden.