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Obergericht bestätigt Einstellung des Vergewaltigungsverfahrens im Fall Fabienne W.

17.02.2025

Im Fall Fabienne W. geht es nicht nur um die Prügelattacke von Ende 2021 in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts. Am Anfang der Geschichte stand ein Vergewaltigungsvorwurf. Die Staatsanwaltschaft hatte das diesbezügliche Verfahren vor gut einem Jahr eingestellt und das hat nun auch das Obergericht getan. Das geht aus einem Entscheid von Ende Januar hervor, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Das Obergericht hat die Einstellung des Vergewaltigungsverfahrens bestätigt. Eine Verurteilung des beschuldigten Mannes im Falle einer Anklageerhebung sei wenig wahrscheinlich. Er habe widerspruchsfrei und glaubhaft ausgesagt, während Fabienne W. grosse Erinnerungslücken geltend gemacht habe.

Der Beschuldigte und Fabienne W. sollen sich auf einer privaten Feier in Schaffhausen getroffen haben. Der Mann habe bei ihr übernachtet und sie dort mehrfach vergewaltigt. Der Vergewaltigungsvorwurf sei der Grund gewesen, weshalb Fabienne W. später in die Wohnung des Anwalts eingeladen worden sei. Wie Fabienne W. in der SRF-Rundschau erzählt hatte, habe man sie dort davon abringen wollen, Anzeige zu erstatten wegen der angeblichen Vergewaltigung. Später wurde sie in der Wohnung von mehreren Männern zusammengeschlagen, was auf Videokameras festgehalten wurde. Die Berichterstattung der Rundschau sorgte für Empörung weit über Schaffhausen hinaus.

Die Prügelattacke ist bisher nicht vor Gericht verhandelt worden. Für letzten Dezember war eine Verhandlung angesetzt, die wegen einer Beschwerde aber kurzfristig abgesetzt wurde.