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Solaranlagen können ab 2026 vom Netz genommen werden

Bundesrat ändert Stromgesetz

21.02.2025

Ein Ausbau des Stromnetzes ist trotz Anpassung des Schweizer Stromgesetzes unabdingbar. Das sagte Martin Beck, Leiter Unternehmensentwicklung vom Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen gegenüber Radio Munot. Der Bundesrat hat am Mittwoch Anpassungen des Stromgesetzes bekanntgegeben. Das Stromgesetz sieht ab 2026 neu vor, dass Solaranlagen an Spitzentagen vom Netz entkoppelt werden können, um eine Entlastung des Netzes zu verhindern. Dies würde im Kanton Schaffhausen vor allem grosse Anlagen betreffen. Der finanzielle Verlust sei laut EKS für Besitzer von PV-Anlagen gering. Eine Entkoppelung sei vom EKS trotz Gesetzesanpassung nicht vorgesehen, so Beck. Unabhängig von einer potentiellen künftigen Überlastung, müsste aufgrund des steigenden Stromverbrauches, das Stromnetz weiter ausgebaut werden.