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Sondersendung vom 26. März zum Fall Simon Stocker

Der SP-Politiker ist per sofort nicht mehr Ständerat - Neuwahl am 29. Juni

26.03.2025

Simon Stocker ist per sofort nicht mehr Ständerat des Kantons Schaffhausen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde gegen die Wahl des SP-Politikers gutgeheissen und die Wahl von Stocker annulliert. Das, weil Stockers Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 nicht in Schaffhausen war. Am 29. Juni ist die Neuwahl für den vakanten Ständeratssitz.

Die 30-minütige Sondersendung von Radio Munot zum Urteil des Bundesgerichts gibt es hier nachzuhören:

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Simon Stocker kündigt erneute Kandidatur an

Im Interview mit Radio Munot nimmt Stocker zum Urteil des Bundesgerichts Stellung und sagt, dass er am 29. Juni erneut für den Ständerat kandidieren will. Er akzeptiert den Entscheid, kann ihn inhaltlich aber nicht nachvollziehen. Der Entscheid sei eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell. Er und seine Frau führen ihr berufliches Leben an unterschiedlichen Orten in der Schweiz. Daraus haben sie nie ein Geheimnis gemacht, so Stocker weiter. Mittlerweile ist Stockers ganze Familie nach Schaffhausen gezogen.

Das Interview mit Simon Stocker:

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Die SP des Kantons Schaffhausen steht hinter der erneuten Kandidatur von Simon Stocker. Das sagt Romina Loliva, Co-Präsidentin der Partei, gegenüber Radio Munot:

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Was bis zum Urteil des Bundesgerichts geschah:

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Stocker wurde am 19. November 2023 von der Schaffhauser Stimmbevölkerung in den Ständerat gewählt. Er verdrängte damit den amtierenden Ständerat Thomas Minder aus dem Amt. Nach der Wahl legte ein Unterstützer von Minder eine Wahlbeschwerde ein. Er argumentierte, Stockers politischer Wohnsitz sei zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Schaffhausen gewesen. Deshalb könne er Schaffhausen nicht im Ständerat vertreten.

Nachdem der Schaffhauser Regierungsrat und das Schaffhauser Obergericht die Stimmrechtsbeschwerde abgelehnt hatten, hat das Bundesgericht nun ein anderes Urteil gefällt und Stockers Wahl annulliert. Damit bleibt ein Schaffhauser Sitz im Ständerat vorerst unbesetzt.

Wie es jetzt weitergeht - Das Interview mit dem stellvertretenden Schaffhauser Staatsschreiber Christian Ritzmann:

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Der Anwalt des Beschwerdeführers kritisiert Stockers Verhalten:

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Das Urteil des Bundesgerichts geht auf eine Stimmrechtsbeschwerde einer Person aus dem Kanton Schaffhausen zurück, die über alle Instanzen bis vor Bundesgericht gezogen wurde. Der Beschwerdeführer wurde dabei vom Winterthurer Anwalt Peter Rütimann vertreten. Im Interview mit Radio Munot sagt Rütimann, Stocker hätte zusammen mit seiner Familie nach Schaffhausen umziehen müssen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass Stockers Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 nicht in Schaffhausen war. Das, weil seine Familie in Zürich lebte. Es hat die Wahl des SP-Politikers deshalb aufgehoben.

Nina Schärrer (FDP) verzichtet auf eine erneute Kandidatur, wie sie im Interview mit Radio Munot sagt:

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Das Urteil des Bundesgerichts einfach erklärt:

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