150 statt 300 Franken – Massnahme gegen den Einkaufstourismus
Neue Gesetze im Jahr 2025
Im neuen Jahr treten zahlreiche neue Gesetze oder Gesetzesänderungen in Kraft. Auf nationaler Ebene wird beispielsweise die Zollfreigrenze halbiert. Das bedeutet, dass Waren, die im Ausland gekauft werden, neu schon ab einem Wert von 150 statt wie bisher ab einem Wert von 300 Franken verzollt werden müssen. Der Bund will damit den Einkaufstourismus einschränken. Weitere Änderung gibt es beispielsweise bei Ladekabeln, beim Verhüllen des Gesichts oder beim Blutspenden. Auch im Kanton Schaffhausen treten neue Gesetze in Kraft.