Verschlechterungen für Mieter befürchtet
Politik
Die Präsidentin des Schaffhauser Mieterinnen- und Mieterverbandes, Linda De Ventura, empfiehlt bei beiden Mietrechtsvorlagen ein Nein. Wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, um einem Mieter zu kündigen, muss er heute nachweisen, dass der Eigenbedarf „dringend“ ist. Eine der beiden Mietrechtsvorlagen sieht vor, dass der Vermieter künftig einen „aktuellen“ und „bedeutenden“ Eigenbedarf nachweisen muss. Die zweite Vorlage betrifft die Untermiete. Künftig sollen Mieter ein schriftliches Gesuch an ihren Vermieter stellen müssen, wenn sie ihre Wohnung untervermieten wollen. De Ventura sieht in den zwei Vorlagen eine strukturelle Schwächung der Rechte von Mieterinnen und Mietern, wie sie gegenüber Radio Munot sagt. Über beide Änderungen des Mietrechts wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 24. November entscheiden.